Vorgeschichte der Feuerwehr in Metzholz
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts (1803) erschien die »Feuerwehrordnung für das Herzogtum Berg«, die den Feuerschutz in einigermaßen geordnete Bahnen lenkte. 1807 folgte eine weitere Verordnung über vorbeugende Maßnahmen und eine Ordnung über den Bau von Kaminen und Öfen. Diese Verordnung beinhaltete auch Richtlinien über das Verhalten bei ausgebrochener Feuersbrunst. Dadurch wurden die Bürger verpflichtet, jeden Brand sofort auszurufen und sich an der Löschhilfe zu beteiligen. Jeder Bürger musste mit einem Feuereimer zum Brandort eilen. Ebenfalls waren die Handwerker wie Dachdecker, Zimmerleute und Maurer verpflichtet, sich sofort mit dem erforderlichen Handwerksgerät zur Brandstelle zu begeben. Dennoch ließ die Handhabung der Maßnahmen zur Brandbekämpfung sehr zu wünschen übrig, und bei der Brandbekämpfung ging es ziemlich regellos zu.
Die ersten Spritzen in Leichlingen